Baugenehmigung für Terrassenüberdachung
Die Errichtung von Terrassenüberdachungen wie Glasdächer, Pergolen oder Lamellendächer erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings herrscht oft Unsicherheit darüber, ob für solche Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Aus eigenen Erfahrung im Gespräch mit Kunden, haben Kunden wohl die Erfahrung gesammelt, dass es wohl in Branche Mitbewerber gibt, die behaupten, dass beispielsweise eine Pergola mit ein- und ausfahrbarem Tuch keine Genehmigung notwendig sei.
Dies ist jedoch nicht korrekt, da auch solche Konstruktionen als bauliche Anlagen gelten und somit genehmigungspflichtig sein können.
Regelungen in den Bundesländern
Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen variiert je nach Bundesland. In der Regel sind bestimmte Größen- und Maßvorgaben entscheidend dafür, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Die folgende Übersicht zeigt die Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Bundesland | Maximale Fläche | Maximale Tiefe | Anmerkung |
Baden-Würtemberg |
Bis 30m² | - |
Genehmigungsfrei im Innenbereich |
Bayern |
Bis 30m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Berlin |
Bis 30m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Brandenburg |
Bis 30m² | bis 4 m | Genehmigungsfrei im Innenbereich |
Bremen |
Bis 30m² | bis 3,5 m | Genehmigungsfrei |
Hamburg |
Bis 30m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Hessen |
- | - | Genehmigungsfrei im Erdgeschoss an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3. |
Mecklenburg-Vorpommern |
Bis 30m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Niedersachen |
Bis 30m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Nordrhein-Westfalen |
Bis 30m² | bis 4,5 m | Genehmigungsfrei |
Rheinland-Pfalz |
bis 50 m² | - | Genehmigungsfrei im Innenbereich für ebenerdige Terrassenüberdachungen |
Saarland |
bis 36 m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Sachsen |
bis 30 m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Sachsen-Anhalt |
bis 30 m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Schleswig-Holstein |
bis 30 m² | bis 3 m | Genehmigungsfrei |
Thüringen |
bis 30 m² | bis 4 m | Genehmigungsfrei im Innenbereich |
Hinweis: In einigen Bundesländer wird zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Im Außenbereich können andere Regelungen gelten.
Wichtige Hinweise
Auch wenn eine Terrassenüberdachung laut Landesbauordnung genehmigungsfrei ist (Lt. obigen Angaben), müssen dennoch weitere Vorschriften beachtet werden:
- Abstandsflächen: Es sind Mindestabstände zum Nachbargrundstück einzuhalten. In vielen Fällen beträgt dieser Abstand mindestens 2 Meter.
- Nachbarrecht: Eine Terrassenüberdachung darf die Rechte der Nachbarn nicht beinträchtigen, beispielsweise durch Einschränkung der Sicht oder Belichtung.
- Baurechtliche Vorschriften: Regelungen zu Statik, Brandschutz und gegebenfalls Denkmalschutz müssen eingehalten.
Empfehlung
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen und möglichen Besonderheiten, wie spezifische Bebauungspläne oder örtliche Satzungen, empfehlen wir dringend, vor dem Bau einer Terrassenüberdachung das zuständige Bauamt zu konsultieren. So können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und spätere Problem vermeiden werden.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Information allgemeiner Natur sind und keine individuelle Beratung ersetzen. Baurechtliche Vorschriften sind sehr komplex - demnach empfiehlt es sich immer, sich an einen Architekten oder zuständige Bauamt zu wenden.
Häufig gestellte Fragen
- Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Terrassendach?
- Ab welcher Größe benötigt man eine Baugenehmigung für ein Terrassendach?
- Was ist der Unterschied zwischen einer genehmigungsfreien und einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung?
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